Wochenbettbetreuung

 

Jede Frau hat nach einer Geburt (auch nach einem Kaiserschnitt, einer Todgeburt oder einer Fehlgeburt) Anspruch auf Hebammenhilfe.

 

Das Wochenbett ist eine Zeit der Veränderungen.

 

Vor diesem Hintergrund betreue ich Sie ganzheitlich und individuell und nehme mir Zeit, Fragen und Probleme zu klären, Rat und Tat anzubieten und die Eltern-Kind-Beziehung zu stärken.

Dabei komme ich in der Regel zu Ihnen nach Hause.

 

Ich beobachte den normalen Wochenbettverlauf und unterstütze Sie beim Stillen oder Füttern. Ich gebe Ihnen Hilfestellung in Problemsituationen wie Stillschwierigkeiten, Milchstau, verzögerter Rückbildung und anderen Dingen.

 

Bei Ihrem Kind beobachte ich das Trinkverhalten und die Entwicklung in den ersten Lebenstagen und -wochen bezüglich Gewicht, Abheilung des Nabels, Neugeborenengelbsucht und anderen Anpassungsvorgängen.

Später besteht auch die Möglichkeit, dass Sie sich bei mir Rat holen bezüglich der Nahrungsumstellung.

 

Die Krankenkassen bezahlen Hebammenhilfe bis zu 12 Wochen nach der Geburt und bei Problemen auch bis das Kind 9 Monate alt ist, bzw. bis zum Ende der Stillzeit. Dabei ist es unrelevant, ob Ihr Kind zeitgerecht, zu früh oder nach dem errechneten Termin auf die Welt kam und wie lange Sie oder Ihr Kind im Krankenhaus waren.

 

Auch nach einer sogenannten ambulanten Geburt (Sie gehen noch in den ersten Lebensstunden Ihres Kindes nach Hause) betreue ich Sie gern.